Wie darf die gepachtete Wunschdomain genutzt werden?

 

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sie dürfen die gepachtete Domain genauso nutzen, als wäre es Ihre eigene. Gesetzliche Vorschriften, wie das Telemediengesetz (TMG), bitten wir zu beachten. Sie entscheiden, welche Internetseite bei Aufruf Ihrer Wunschdomain angezeigt werden soll: 

- die Startseite Ihrer bestehenden Internetadresse
- ein Unterverzeichnis oder eine bestimmte Internetseite Ihrer bestehenden Internetadresse
  Beispiel: www.ihre-webseiten.de/werbeaktion

- eine Unteradresse (Subdomain) Beispiel: werbeaktion.ihre-webseiten.de
- eine völlig neue Internetseite
- oder eine IP-Adresse.

Die technische Einrichtung (DNS- und Nameserverwaltung) übernimmt domaindo für Sie. Wir benötigen keine Unterstützung oder Freigabe Ihrer Webagentur, da bestehende Internetseiten unangetastet bleiben.

Ihre Wunschdomain wird während der gesamten Pachtzeit direkt Ihren Internetseiten zugeordnet. Es handelt sich also nicht um eine Um- oder Weiterleitung (redirect).

Dadurch ergeben sich für Sie folgende Vorteile:
- Kunden erreichen Sie ohne Zeitverzögerung direkt durch Eingabe Ihrer Wunschdomain im Browser.
- Suchmaschinen erkennen Ihre neuen Seiteninhalte in Verbund mit Ihrer neuen Wunschdomain als eigenständige
  Internetpräsenz. Sie erhalten dadurch zusätzliche Suchmaschineneinträge.
Sie erhöhen damit Ihre
  Chancen, im Internet gefunden zu werden.

Sie dürfen den Speicherplatz für Ihre Internetseiten (Webspace) bei dem Anbieter (Provider) Ihrer Wahl verwenden.

Sie dürfen die Wunschdomain während der Pachtdauer für Ihre eigene Werbung nutzen, zum Beispiel für Ihre Werbekampagnen, Annoncen, Briefbögen, Visitenkarten, auf Firmenfahrzeugen etc.. Da Sie Planungssicherheit für diese Werbemaßnahmen benötigen, sind Sie mit domaindo.de auf der sicheren Seite: Während der Pachtzeit ist die Wunschdomain vertraglich für Sie gesichert und kann von uns nicht anderweitig angeboten werden. Erst wenn Sie auf eine Vertragsverlängerung verzichten, können andere Interessenten die Domain pachten. Sollte die Domain zum Ende Ihrer Vertragslaufzeit zum Verkauf angeboten werden, erhalten Sie das Vorkaufsrecht.

 

Was darf ich mit meiner Wunschdomain nicht?



 

Sie dürfen die Domain nicht zum Verkauf anbieten oder verkaufen, da Sie Pächter und nicht Inhaber der Domain sind. Sie dürfen die Pachtdomain nicht zu einem anderen Anbieter (Provider) umziehen lassen (KK-Antrag). Die Domain darf nicht dazu missbraucht werden, um rechtswidrige Inhalte zu hinterlegen (Download von Raubkopien, Kinderporno-grafie etc.). Sie dürfen über die Domain oder E-Mailadressen keine unzulässigen Werbebotschaften (Spam) in Umlauf bringen. Kurz gesagt: Sie dürfen die Domain nicht für Zwecke verwenden, die gegen das Gesetz verstoßen. Beachten Sie hierzu auch die Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG).
 

 
Darf ich Links und
Backlinks setzen?

 

 
Ja.
Sie dürfen sowohl eigene Verweise (Links) zu anderen Webseiten als auch Rückverweise (Backlinks) von anderen Internetseiten zu Ihrer Pachtdomain setzen beziehungsweise setzen lassen. Bezüglich der Haftung beachten Sie bitte die gesetzlichen Bestimmungen. Das Setzen von Links oder Backlinks bestimmen Sie, es gibt keine Backlink-Pflicht zu domaindo.de.
 


Welche Rechte habe ich
an der Pachtdomain?

 

 
Sie erhalten das ausschließliche Nutzungsrecht
für die Pachtdomain während der gesamten Vertragslaufzeit. Nach Ablauf der Laufzeit endet Ihr Nutzungsrecht.
 
 
 

Werde ich Inhaber
der Domain?

Nein. Sie werden Domainpächter, nicht Domaininhaber.
 

   

                      Weitere Fragen und Antworten finden Sie in diesen Kategorien:

 
1. Grundsätzliche Fragen und Antworten

5. Fragen und Antworten für Internet-Einsteiger
 
2. Domainsuche, Domainpreise und Domainbestellung

6. Domainkündigung - Ende der Nutzungszeit
 
3. Domainnutzung - Rechte und Pflichten

7. Händleranfragen und Domainkauf
 
4. Internetseiten und Werbung

8. Domainfinder - Fragen zur Bedienung
     

 

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