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Wie darf die
gepachtete Wunschdomain genutzt werden?
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Sie dürfen die
gepachtete Domain genauso nutzen, als wäre es Ihre eigene. Gesetzliche Vorschriften, wie das Telemediengesetz (TMG), bitten wir
zu beachten. Sie
entscheiden, welche Internetseite bei Aufruf Ihrer Wunschdomain
angezeigt werden soll: Die technische Einrichtung (DNS- und Nameserverwaltung) übernimmt domaindo für Sie. Wir benötigen keine Unterstützung oder Freigabe Ihrer Webagentur, da bestehende Internetseiten unangetastet bleiben. Ihre Wunschdomain wird während der gesamten Pachtzeit direkt Ihren Internetseiten zugeordnet. Es handelt sich also nicht um eine Um- oder Weiterleitung (redirect).
Dadurch ergeben
sich für Sie folgende Vorteile: Sie dürfen den Speicherplatz für Ihre Internetseiten (Webspace) bei dem Anbieter (Provider) Ihrer Wahl verwenden. Sie dürfen die Wunschdomain während der Pachtdauer für Ihre eigene Werbung nutzen, zum Beispiel für Ihre Werbekampagnen, Annoncen, Briefbögen, Visitenkarten, auf Firmenfahrzeugen etc.. Da Sie Planungssicherheit für diese Werbemaßnahmen benötigen, sind Sie mit domaindo.de auf der sicheren Seite: Während der Pachtzeit ist die Wunschdomain vertraglich für Sie gesichert und kann von uns nicht anderweitig angeboten werden. Erst wenn Sie auf eine Vertragsverlängerung verzichten, können andere Interessenten die Domain pachten. Sollte die Domain zum Ende Ihrer Vertragslaufzeit zum Verkauf angeboten werden, erhalten Sie das Vorkaufsrecht.
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Was darf ich
mit meiner Wunschdomain nicht? |
Sie dürfen die
Domain nicht zum Verkauf anbieten oder verkaufen, da Sie Pächter und
nicht Inhaber der Domain sind. Sie dürfen die Pachtdomain
nicht zu einem anderen Anbieter (Provider) umziehen lassen
(KK-Antrag). Die Domain darf nicht dazu missbraucht werden, um
rechtswidrige Inhalte zu hinterlegen (Download von Raubkopien, Kinderporno-grafie etc.). Sie dürfen über die Domain oder
E-Mailadressen keine unzulässigen Werbebotschaften (Spam) in Umlauf bringen. Kurz gesagt: Sie dürfen die
Domain nicht für Zwecke verwenden, die gegen das Gesetz verstoßen.
Beachten Sie hierzu auch die Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG).
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Welche Rechte habe ich an der Pachtdomain? |
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Werde ich
Inhaber |
Nein.
Sie werden Domainpächter, nicht Domaininhaber. |
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